Daniel Bahr MdB, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit -

Was verstehen Sie unter ''Wahlfreiheit''? Wo soll sie überall gelten?

Vielfalt und Gestaltungsmöglichkeiten statt einer Einheitsversicherung bieten für uns für eine an den Bedürfnissen der Menschen orientierte Versorgung die besten Voraussetzungen.

Wir wollen eine Pflicht zur Versicherung der Regelleistungen. Die Wahl der Krankenversicherung steht jedem dabei frei. Ebenso soll jeder zwischen verschiedene Versicherungstarifen, Therapeuten und Therapien nach seinen Bedürfnissen wählen können. Ist die gewünschte Therapie teurer als der Betrag, den die Krankenkasse übernimmt, soll diese Therapie nicht von Vornherein ausgeschlossen werden. Über eine Mehrkostenregelung kann hier Wahlfreiheit auch tatsächlich umgesetzt werden.

Das Arzt-Patienten-Verhältnis darf nach Auffassung der FDP nicht durch übermäßige Globalvorgaben gefährdet werden. Die Politik der letzten Jahre raubt den Patienten mehr und mehr ihre Autonomie, gemeinsam mit ihrem Therapeuten eine Behandlung zu vereinbaren, die bei ihnen den besten Erfolg verspricht. Den Standardpatienten gibt es nicht und damit auch keine allgemein gültige Standardtherapie. Therapiefreiheit bedeutet für die FDP aber auch Therapieverantwortung des Arztes.

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