Daniel Bahr MdB - Bundesminister für Gesundheit


19.06.2008

Plenum, GKV-OrgWG, 1. Lesung

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Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die
Bundesgesundheitsministerin hat gerade gesagt - das hat sie auch in den
Reden zur letzten Gesundheitsreform gerne so formuliert -, dass es der Bundesregierung darum geht, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. In der Tat wäre es für faire Wettbewerbsbedingungen erforderlich, ein einheitliches Insolvenzrecht für die Krankenkassen zu schaffen. Die Wettbewerbsbedingungen sind nämlich unfair, wenn für die eine Kasse ein Insolvenzrecht gilt und für die andere nicht. Dann brauchen wir aber eine Insolvenzordnung, die wettbewerbsorientiert ist und die nicht das Ziel hat, ein zentralistisches Gesundheitswesen zu schaffen. (Beifall bei der FDP) Frau Gesundheitsministerin, mit dem Insolvenzgesetz - in Kombination mit der letzten Gesundheitsreform - ebnen Sie den Weg zu einem zentralistischen, immer stärker staatlich organisierten Gesundheitswesen. Das ist letztlich der Abschied von einem gegliederten Krankenversicherungssystem, das auch regional orientiert ist. Das Ziel der schwarz -roten Gesundheitsreform war laut Gesetzestitel, den Wettbewerb zu stärken. Angesichts des Gesundheitsfonds, eines staatlich festgesetzten Einheitsbeitragssatzes und von vielem anderen war schon der Titel ein Hohn. Das hier vorliegende Insolvenzgesetz hat aber mit dem Wettbewerbsgedanken in vielen Bereichen wenig zu tun. (Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU): Sie haben nicht alles gelesen!) Der von der Koalition neu geschaffene Spitzenverband Bund der Krankenkassen sollte nach Ihren Aussagen ein kleiner, schlanker und vor allem wettbewerbsneutraler Verband sein. Die einzelnen Kassen - das war doch die Idee; ich habe Ihre Reden gelesen - sollten mehr Gestaltungsmöglichkeiten erhalten, um im Wettbewerb miteinander zu bestehen. Mit diesem Gesetz bauen Sie allerdings den Einfluss des Spitzenverbandes Bund deutlich aus; er wird zu einer entscheidenden zentralistischen Kontroll- und Gestaltungsinstanz. Ich möchte einige Beispiele dafür nennen. Der Spitzenverband Bund erhält zukünftig die Vierteljahresrechnungen aller Krankenkassen sowie deren Jahresrechnungen. Damit erhält er Einblick in die Geschäftsdaten. Im Hinblick darauf, dass der Spitzenverband Bund von AOK und Ersatzkassen dominiert wird, kann von einer neutralen Institution im Wettbewerb der Krankenkassen kaum die Rede sein. Der Spitzenverband Bund kann darüber hinaus Fusionsvorschläge machen, wenn bei einer Krankenkasse Zahlungsunfähigkeit droht. Damit gewinnt er Gestaltungskompetenz: Er ist nicht mehr ein neutraler Verband, sondern entscheidet mit, wie das Gesundheitswesen strukturiert sein soll. Im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund kann die Aufsichtsbehörde bei gefährdeter Leistungsfähigkeit sogar gegen den Willen der betroffenen Krankenkasse eine Fusion herbeiführen. (Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU): Das wäre ja auch wirklich im Sinne der Versicherten!) Was hat das bitte schön mit Wettbewerb zu tun? Man möge sich nur einmal vorstellen - ich übertrage das auf einen anderen Bereich -, staatliche Aufsichten zwängen die Commerzbank, mit dem angeschlagenen Konkurrenten, der staatlichen IKB, zu fusionieren. (Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU): Jetzt bringen Sie aber ein paar Dinge durcheinander, Herr Kollege! - Gegenruf des Abg. Dr. Konrad Schily (FDP): Gar nicht! Er macht gute Vergleiche!) Das, was Sie hier vorschlagen, ist staatlicher Dirigismus und hat mit Wettbewerbsorientierung nichts zu tun.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Der Spitzenverband Bund bestimmt in seiner Satzung zudem über die Gewährung finanzieller Hilfen zur Ermöglichung oder Erleichterung von Fusionen. Die finanziellen Hilfen durch den Spitzenverband Bund werden unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der Krankenkassen - wie es heißt - „angemessen“ aufgeteilt. „Angemessen“ ist ein völlig unklarer und unscharfer Begriff, der Manipulationen ermöglicht. Frau Widmann-Mauz, was ist denn angemessen? Wie soll denn die Leistungsfähigkeit bestimmt werden? All das soll der Spitzenverband Bund für sich und seine Mitglieder entscheiden können. Der Spitzenverband Bund, der von Ihnen als schlanker Verband gedacht war, erhält also immer mehr Kompetenzen, auch in die Strukturen der Krankenkassen einzugreifen. Das macht uns sehr viel Sorgen; denn wir haben den Eindruck, dass mit den in diesem Gesetz vorgesehenen Veränderungen beim Spitzenverband Bund eine Einheitsversicherung vorbereitet werden soll. 4 In Kombination mit der Gesundheitsreform wird das für viele Krankenkassen auch zu einer realen Bedrohung: Der Gesundheitsfonds, der die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch zu 95 Prozent decken muss, in Kombination mit der Begrenzung des Zusatzbeitrages auf 1 Prozent des Bruttoeinkommens versetzt viele Krankenkassen, was die Insolvenzgefahr anbelangt, in allerhöchste Alarmbereitschaft. Der Sachverständigenrat hat darauf hingewiesen, dass die heutigen Regelungen zu Gesundheitsfonds und Zusatzbeitrag viele Krankenkassen, obwohl sie möglicherweise wirtschaftlich gut handeln, in die Gefahr einer Insolvenz bringen, weil sie möglicherweise nicht mit den Geldern auskommen können, die sie nur im engen Rahmen über Zusatzbeiträge generieren dürfen. Ich möchte auf einen anderen Punkt hinweisen: auf die Frage, was demnächst umverteilt werden soll. Demnächst sollen auch die Verwaltungskosten bei der Umverteilung berücksichtigt werden. Das ist aber bisher ganz bewusst nicht über den Risikostrukturausgleich umverteilt worden. Auch in Ländern wie den Niederlanden, wo es schon einen krankheitsbezogenen Risikostrukturausgleich gibt, wurden die Verwaltungskosten übrigens ganz bewusst nicht einbezogen, weil man der Meinung ist, dass die Verwaltungskosten der Krankenkassen ein Wettbewerbsparameter sein sollen. Sie sehen aber vor, dass die Verwaltungskosten nach einem 50:50-Schlüssel - 50 Prozent nach Krankheitsbildern, 50 Prozent nach Zahl der Versicherten - umverteilt werden. Ich frage Sie: Warum überlassen wir die Verwaltungskosten nicht dem Wettbewerb? Warum muss das umverteilt werden? Es gab sogar Forderungen - das stand im ursprünglichen Referentenentwurf -, die Kosten im Verhältnis 70:30 umzuverteilen. Ich sage Ihnen, warum die Nettoverwaltungskosten pro Mitglied im Jahr 2006 bei der AOK Thüringen nur 122,11 Euro betragen haben, während sie bei der AOK Hessen 179,56 Euro betragen haben: Das liegt vielleicht daran, dass die AOK Thüringen im Wettbewerb entschieden hat, die Verwaltungsprozesse zu verschlanken, um so die Effizienz zu stärken und einen Wettbewerbsvorteil zu erhalten. Sie wollen diesen Wettbewerbsvorteil, den die Kassen haben, über Verwaltungskosten immer weiter n egieren. Sie wollen auch das umverteilen. Der vorliegende Gesetzentwurf - Frau Schmidt hat darauf hingewiesen, indem sie von der Konvergenzklausel sprach - wird das Korrekturgesetz für die verkorkste Gesundheitsreform. Ich sage Ihnen voraus, dass Sie dieses Gesetz nutzen werden, um über Änderungsanträge Korrekturen an der Gesundheitsreform vorzunehmen. (Elke Ferner (SPD): Das glauben Sie doch selber nicht!) - Frau Ferner, Sie haben doch eben gehört, dass Korrekturen vorgenommen werden müssen, weil die Konvergenzklausel so nicht umsetzbar ist. Das werden Sie natürlich über dieses Insolvenzgesetz machen. (Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das wird alles nachgebessert! – Elke Ferner (SPD): Das müssen Sie aber in Richtung CSU sagen, nicht in unsere Richtung!) Vieles von dem, was Sie im Rahmen der Reform beschlossen haben, lässt sich so nicht umsetzen, zum Beispiel die 1-Prozent-Begrenzung beim Zusatzbeitrag, der Wettbewerbsrahmen für Rabattverträge, die Konvergenzklausel und vieles andere mehr. Ich sage Ihnen voraus: Wir werden erleben, wie Sie versuchen, über dieses Gesetz Korrekturen an der Gesundheitsreform vorzunehmen. Das Beste wäre, wenn Sie gleich auf den unsinnigen und völlig überflüssigen Gesundheitsfonds verzichteten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der FDP)


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