26.06.2008
Plenum, Versandhandel, zum Antrag der Linken und zum Antrag der FDP
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz ist Apotheken ab 1. Januar 2004 die Möglichkeit eingeräumt worden, Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln zu betreiben. Es waren SPD, Grüne und CDU und CSU die im Jahre 2003 den Versandhandel in Deutschland gegen die Stimmen der FDP beschlossen haben. Die FDP hat damals vor den Folgen gewarnt. SPD, Grüne und CDU und CSU hatten seinerzeit nicht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abgewartet, sondern schon zuvor den Versandhandel sowohl für rezeptpflichtige als auch für rezeptfreie Arzneimittel erlaubt. Das Gericht hat dann in seinem Urteil festgestellt, dass der Versandhandel mit rezeptfreien Arzneien in EU-Ländern zugelassen werden muss, die Länder aber bei rezeptpflichtigen Arzneien andere Bestimmungen treffen können. Der Versandhandel ist seit über vier Jahren zulässig und damit wurden Fakten geschaffen. Apotheken haben sich auf Versandhandel eingestellt und einige haben entsprechend investiert. Patienten haben sich an diesen Service gewöhnt. Jetzt braucht es sehr gute Gründe, um den Versandhandel wieder abzuschaffen. Laut Apothekervereinigung ABDA lösen 93 Prozent der Deutschen das zuletzt vom Arzt ausgestellt Rezept in einer unabhängigen und wohnortnahen Apotheke ein. Der Versandhandel macht heute noch nur einen kleinen Teil aus, stellt je nach Annahmen etwa 1 bis 3 Prozent des Marktes dar. Ob die in dem Antrag der Linken genannte Zunahme an Arzneifälschungen als Grund für ein Verbot des Versandhandels für rezeptpflichtige Arzneimittel ausreicht ist rechtlich betrachtet aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse unwahrscheinlich. Die FDP ist genauso wie die Linken besorgt, dass die Zahl an Arzneimittelfälschungen zunimmt. Die FDP beobachtet daher die Entwicklungen genau. Die FDP will, dass der Verbraucher weitestgehend vor Fälschungen geschützt ist und sich auf eine hohe Arzneimittelsicherheit verlassen kann. Das Bundeskriminalamt jedenfalls schätzt das Risiko, eine Arzneimittelfälschung in einer niedergelassenen Apotheke zu erhalten, genauso niedrig ein wie in einer legalen Versandapotheke. Am meisten treten Fälschungen laut Bundeskriminalamt im Bereich Dopingmittel und Lifestyle-Präparate wie z.B. Viagra auf. Die beiden Hauptvertriebswege sind Sportstudios und illegaler Internethandel. Leider ist zu befürchten, dass auch bei einem Verbot des Versandhandels von rezeptpflichtigen Arzneien weiterhin mit Arzneifälschungen zu rechnen ist. Deshalb ist dringend erforderlich, dass die Bundesregierung mit Apothekern und Pharmabranche darüber spricht, wie z.B. durch verbesserte Kennzeichnungen oder andere Maßnahmen die Sicherheit erhöht werden kann. Falls der Versandhandel wieder verboten würde ist auf jeden Fall mit Klagen zu rechnen, deren Ausgang schwer abzuschätzen ist. Einschränkungen des grundgesetzlich verbürgten Rechtes der Berufsfreiheit bedürfen immer einer besonderen Begründung. Ohne triftige Gründe des Gemeinwohls wäre damit die Wahrscheinlichkeit, dass Klagen von Betroffenen gegen die Wiedereinführung des Versandhandelsverbots erfolgreich sind, sehr groß. Den Versandhandel komplett wieder zu verbieten, halte ich für nicht mehr gangbar. Wir sollten deshalb gemeinsam an einem Weg arbeiten, wie die nicht gewollten Auswüchse verhindert werden können. Etwas anderes ist nämlich die nun durch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig eröffnete Möglichkeit einer Abgabe von Arzneimitteln in Abgabestellen, die nicht die Bedingungen erfüllen, die an eine Apotheke gestellt werden. Damit ist es nach geltender Rechtslage möglich, dass anstelle des Apothekers auch z. B. Kioskbetreiber oder Tankwarte unkontrolliert Rezepte einsammeln und die bestellten Arzneimittel ausgeben. Eine sachgemäße Behandlung und Lagerung ist damit nicht gewährleistet. Eine weitere Problematik entsteht dadurch, dass die Abgabestellen zum Teil Gutscheine für ihren eigentlichen Geschäftsbetrieb ausstellen, wenn Patienten Arzneimittel über sie beziehen. Damit schwindet das Bewusstsein dafür, dass es sich bei Arzneimitteln um ein ganz spezielles Gut handelt, das mit Nebenwirkungen verbunden ist und bei dem eine sorglose Ausweitung des Konsums auf jeden Fall verhindert werden muss. Arzneimittel gehören nicht zwischen Waschmittel und Schokoriegel. Eine solche Entwicklung kann weder unter Sicherheitsaspekten noch im Hinblick auf gleiche Wettbewerbsbedingungen gewollt sein. Wettbewerb kann nur unter fairen Bedingungen funktionieren. Es ist eine Benachteiligung, wenn Wettbewerber Pflichten zu erfüllen haben, die andere nicht erfüllen müssen. Die Apotheke vor Ort bringt wichtige Gemeinwohlaufgaben wie Nacht- und Wochenenddienst, muss Labor und Mindestgrößen der Ladenfläche und entsprechend fachkundiges Personal gewährleisten. Wir alle haben ein Interesse daran, dass diese Pflichten erfüllt werden, damit die Arzneimittelversorgung auf einem entsprechend hohen Niveau erreicht wird. Wenn jetzt Drogerien oder andere versuchen, über die Ausnutzung des Versandweges sich den Anschein einer Apotheke zu geben ohne die Pflichten zu erfüllen, dann sind das unfaire Wettbewerbsbedingungen für die Apotheken vor Ort. Hinzu kommt, dass Apotheken eine Vielzahl von Voraussetzungen erfüllen müssen, um den Sicherheitsstandard zu gewährleisten. Es könnte eine Gefahr für die Sicherheit und die Versorgung vor Ort entstehen. Diese Ausfransung durch Abholstellen war m.E. selbst von der Mehrheit derjenigen nicht gewollt, die damals der Aufhebung des Versandhandelsverbotes zugestimmt haben. Das Gesetz ist insofern nicht exakt genug formuliert. In der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes heißt es dazu: „Zwar dürfte der Gesetzgeber von dem „klassischen“ Versandhandelsmodell mit individueller Zustellung ausgegangen sein; doch hat er seine Regelung nicht auf dieses Modell beschränkt“. Wir brauchen daher eine gesetzliche Klarstellung, dass ein Versand von Arzneimitteln nur aus Apotheken durch Apotheken selbst oder von diesen beauftragten Transportunternehmen unmittelbar an den Endverbraucher zulässig ist. Die FDP legt einen Antrag vor, der genau dieses Problem anpackt. CDU, CSU und SPD müssen sich jetzt bewegen. Sie haben den Versandhandel erlaubt und damit die Möglichkeit für solche Ausfransungen erst geschaffen. Bisher sagt die schwarz-rote Bundesregierung auf unsere Forderungen, dass sie nichts unternehmen wolle. Wenn Schwarz-Rot nichts macht, dann fördern Sie ungleiche Wettbewerbsbedingungen und Verzerrungen.

