Daniel Bahr MdB - Bundesminister für Gesundheit


12.11.2008

Plenum, KHRG

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Anrede, heute beraten wir in erster Lesung das durch die Bundesregierung eingebrachte Gesetz zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 – das Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz. Schon im Koalitionsvertrag verkündeten Sie, dass spätestens 2008 ein ordnungspolitischer Rahmen für die Krankenhausversorgung nach dem Ende der
Konvergenzphase festzulegen sei. Sie hatten zu Beginn der Legislaturperiode mit Ihren großen Mehrheiten im Deutschen Bundestag und Bundesrat viel versprochen.
Die Erwartungshaltung der Krankenhäuser mit ihren vielen Beschäftigen, der Patienten, der Krankenkassen und auch der Bundesländer war entsprechend groß.
Der Gesetzentwurf ist gemessen an den Ankündigungen und Erwartungen eine Enttäuschung. In weiten Teilen drehen Sie mit diesem Gesetz nur die Belastungen zurück oder gleichen das aus, was Sie in den letzten drei Jahren durch Ihre Politik den Krankenhäusern aufgebürdet haben. So sind exemplarisch der „Sondersparbeitrag“
für die Krankenhäuser und die Erhöhung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte zu nennen. Des Weiteren haben die Krankenhäuser erheblich steigende Sachkosten, insbesondere im Bereich der Energie zu schultern und auch die getroffenen Tarifabschlüsse für 2008 und 2009 treiben die Kosten auf der Ausgabenseite
erheblich in die Höhe. Viele Krankenhäuser können angesichts der Belastungen nicht mehr ihre Aufgaben erfüllen, selbst wenn sie gut gewirtschaftet und ihre
Hausaufgaben gemacht haben. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte auf diese Risiken schon im
Gesetzgebungsverfahren zur Gesundheitsreform hingewiesen und auch einen eigenen Antrag im Mai diesen Jahres in den Deutschen Bundestag eingebracht,
durch den belastende Entscheidungen Ihrer Koalition korrigiert worden wären und 2 eine verbesserte Finanzierung für die Krankenhäuser zu erreichen gewesen wäre. Es ist gut, dass das Sondersparopfer der Krankenhäuser jetzt endlich entfallen soll. Diese Maßnahme hätte aber nie ergriffen werden dürfen. Dann
wäre das Finanzdefizit der Krankenhäuser auch nicht so groß geworden und damit ihre Probleme. Es ist im Übrigen nicht gerechtfertigt, die Summe dieses Zwangsrabattes nun in die angeblichen Besserungen für Krankenhäuser
einzurechnen. Der große Wurf ist mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz nicht gelungen. Ein
schrittweiser Übergang zur monistischen Finanzierung wäre nötig und ein echtes Preissystem könnte die Vorteile von Fallpauschalen aufzeigen. Mit den Preisen
wären dann Anreize für effizientes, wirtschaftliches Handeln gesetzt worden. Ein Wegfall der Budgetierung hätte für die notwendige Flexibilität gesorgt. Stattdessen sieht das Szenario ein Stück anders aus, zugegebenermaßen auch deshalb, weil im Krankenhausbereich die Länder immer ein Stückchen anders denken als die Gesundheitspolitiker im Bund. Einiges aber hätte man ganz bestimmt auch mit den Ländern anders machen können.
-Es bleibt bei der Budgetierung, nur soll es jetzt einen krankenhausspezifischen Orientierungswert geben. Fast wäre man versucht zu vermuten, dass das gute alte Kostendeckungs prinzip fröhliche Urstände feiert.
- Die Investitionskosten werden nicht mit den Betriebskosten aus einer Hand finanziert, um in die Investitionsentscheidungen alle relevanten Parameter
einfließen zu lassen, sondern es bleibt bei der dualen Finanzierung. Allerdings muss man feststellen, dass die Investitionspauschalen gegenüber der heutigen Praxis sicherlich der bessere Weg sind. Nur steht zu befürchten, dass die Monistik damit auf den „Sankt-Nimmerleins-Tag“ verschoben wird. Die Krankenhäuser unterliegen nach wie vor dirigistischen Maßnahmen, die ein unternehmerisch verantwortungsbewusstes Handeln deutlich erschweren. So werden bei dem Geld, das die Krankenhäuser zusätzlich erhalten sollen, Vorschriften gemacht wie es verwendet werden muss, u. a. nämlich für zusätzliche Stellen im Pflegebereich. Wenn ein Krankenhaus seine Arbeitsabläufe so organisiert hat, dass es z. B. eher Dokumentationsassistenten oder Ärzte
3 braucht, aber keine Pflegekräfte, hat es Pech gehabt oder es steckt viel Energie dahinein, Pflegekräfte zu Dokumentationsassistenten umzuwidmen. Die Angleichung der Basisfallwerte an einen Bundeswert ist zwar im Hinblick auf den Gesundheitsfonds und den planwirtschaftlichen Ansatz konsequent, aber fatal. Der Gesundheitsfonds zentralisiert das deutsche Gesundheitssystem und wir lehnen ihn deshalb ab. Es ist vom Grundsatz her egal, ob man einen engen
Korridor oder einen einzigen Basisfallwert vorsieht, denn im Prinzip bedeutet es nichts anderes als eine bundesweite Angleichung der Preise. Solche zentralen
Vorgaben haben aber mit Wettbewerb wenig zu tun. Allenfalls könnte man über Orientierungswerte reden, die den Verträgen der einzelnen Kostenträger zugrunde gelegt werden können. Bei den pauschalierten Entgelten für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen wird ein Freifahrtsschein ausgestellt. Wie er eingelöst wird, ist zurzeit nicht erkennbar. Wenn für alle Patienten mit schwerer Depression z. B. eine Tagespauschale gezahlt wird, egal, ob eine aufwändige Therapie dahinter
steht oder lediglich eine Verwahrung, dann setzt das falsche Anreize. Es gibt zudem Bedenken, dass aus tagesbezogenen pauschalierten Entgelten schnell
Fallpauschalen werden könnten. Ob aber Fallpauschalen in diesem Bereich der richtige Weg sind, muss noch sehr gründlich diskutiert werden. Was positiv an der
Erarbeitung solcher Entgeltformen ist, ist die Notwendigkeit, sich über Behandlungsabläufe im Klaren zu werden und miteinander darüber zu reden, ob
diese oder jene Behandlungsmethodik der sinnvollere Weg ist. Aber man kann dem Ministerium und der Selbstverwaltung keine so weit reichenden
Handlungsspielräume geben, wie das in diesem Gesetz geschieht. Hier muss das Parlament die Entscheidung darüber treffen, ob die zu entwickelnden Ideen
tatsächlich umgesetzt werden sollen oder nicht.


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