Daniel Bahr MdB - Bundesminister für Gesundheit


19.03.2009

Plenum, Moratorium für elektronische Gesundheitskarte, zum Antrag der FDP

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eingangs dieser Debatte will ich ausdrücklich festhalten, dass die FDP die Chancen, die im Einsatz der Informationstechnologie für das Gesundheitswesen liegen, ausdrücklich begrüßt. Grundsätzlich eröffnet die Telematik im Gesundheitswesen gute Perspektiven für eine bessere Versorgung und bessere Abläufe. Jedem hier im Hause ist doch völlig klar, dass die moderne Informationstechnologie auch Eingang ins Gesundheitswesen erhalten muss, wodurch der Ablauf und die Zusammenarbeit verbessert werden können, weil nicht mehr nur auf Papier und alten Wegen gearbeitet wird. Gerade im Gesundheitswesen müssen wir aber besonders die Risiken berücksichtigen, die nun einmal damit verbunden sind, erst recht wenn es
sich um solch sensible Daten wie die Gesundheitsdaten handelt. Dabei darf man die Risiken nicht außer Acht lassen. Im Rahmen der damaligen Gesundheitsreform Seehofer/Schmidt haben CDU/CSU, SPD und Grüne mit einer ganz großen Koalition und gegen die Bedenken der FDP bereis 2003 im Gesundheitsmodernisierungsgesetz die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte beschlossen. Die Realisierung, die mehrfach angekündigt wurde, lässt noch auf sich warten, da ein solch umfassendes System der elektronischen Gesundheitskarte allein technisch, aber auch aus
Datenschutzgründen eben nicht so einfach einzuführen ist. (Jens Spahn (CDU/CSU): Gründlichkeit vor
Schnelligkeit!) Wenn es um die Speicherung von Gesundheitsdaten geht, sollte besondere Vorsicht gelten. Ich will niemandem im Hause in Abrede stellen, dass damit keine guten Ziele verfolgt werden. Man stelle sich nur einmal vor, der Arbeitgeber bekäme Kenntnis über die Gesundheit seiner Mitarbeiter oder wüsste von der Erkrankung eines Bewerbers, die potenziell dessen
Leistungsfähigkeit einschränkt. Es ist wohl klar, dass Bürger nicht wollen, dass Unbefugte Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten erhalten. Ich möchte noch ein anderes Beispiel nennen. Als Union und SPD den Behörden unter bestimmten Bedingungen den Zugriff auf die Computer
der Bürger ermöglichten, war der Aufschrei in der Bevölkerung zu Recht groß. Die Möglichkeit des Einblicks in intimste Daten der Gesundheit eines Menschen ohne dessen Wissen und Einwilligung dürfte noch eine Steigerung darstellen. Deshalb muss man bei einem so umfassenden System der elektronischen Gesundheitskarte besonders aufmerksam und skeptisch
werden, wenn ich auch weiß, dass der Datenschutzbeauftragte bisher die hohen Kriterien des Datenschutzes immer wieder angesprochen hat und
auch in die Umsetzung eingebunden ist. Für uns als Liberale ist das Ziel: Wir wollen keinen gläsernen
Patienten. (Beifall bei der FDP) Für die FDP ist Voraussetzung, dass der Versicherte stets Herr über seine eigenen Daten ist und bleibt. Er soll darüber entscheiden, wer welche seiner Gesundheitsdaten zu welchem Zweck nutzen darf. Die Speicherung der
Notfalldaten sowie in weiteren Ausbauschritten die elektronische Arzneimitteldokumentation und die elektronische Patientenakte müssen dabei auf Freiwilligkeit beruhen. Der Versicherte kann, muss aber nicht entsprechende Daten zu diesen Zwecken speichern lassen. Ich sage Ihnen eines voraus: Ohne die Freiwilligkeit wird dieses Projekt wohl kaum die zum Gelingen erforderliche breite Akzeptanz finden.
Das sehen wir an dem Unmut, der bei den Leistungserbringern und Patienten derzeit bei der Umsetzung der elektronischen Patientenakte in
Deutschland festzustellen ist. Studien haben aber gezeigt, dass sich das gesamte Projekt um die
elektronische Gesundheitskarte erst dann rechnet, wenn diese freiwilligen Zusatzanwendungen auch genutzt werden. Ansonsten übersteigen nämlich die Kosten des Aufbaus einer geeigneten Infrastruktur den aus dem Projekt entstehenden Nutzen, wie die Studien darlegen.
Schon häufig konnte man in anderen Bereichen erleben, wie hohe Datenschutzstandards aufgeweicht wurden. Freiwillige Anwendungen können schnell zu Pflichtanwendungen werden, wenn damit in einem
finanziell stets auf Kante genähten Gesundheitssystem Kosten eingespart werden sollen. Genau das ist unsere Sorge. Versicherten und Behandlern könnten mehr oder weniger zwingende Anreize gesetzt werden, sich
entsprechend zu beteiligen. In einem Gesundheitswesen, das immer stärkere zentralistische und dirigistische Züge aufweist, darf der nächste Schritt jedoch nicht darin bestehen, den Schutz sensibelster und intimster Daten gegen vermeintliche finanzielle Vorteile auszuspielen. Es ist kaum vorstellbar, dass die Versicherten vor die Wahl zwischen finanziellem Vorteil und Wahrung ihrer eigenen Persönlichkeitsrechte gestellt werden. Dann wäre es in der Tat nicht mehr weit zum gläsernen und vor allem staatlich steuerbaren Patienten. Die bisherigen Tests haben mehr Fragen aufgeworfen als Antworten
gegeben. Ich möchte einige Probleme nennen. In Schleswig-Holstein bzw. in Flensburg, wo Tests durchgeführt wurden, gab es Probleme mit der
Geheimnummer, der sechsstelligen PIN. Sobald die Probleme zutage traten, kam der Vorschlag vonseiten der Politik, der Exekutive und vieler anderer Bereiche, auf die Eingabe der Geheimnummer zu verzichten. Das zeigt, wie
schnell es dazu kommt und wie gefährlich es ist, dass hohe Datenschutzstandards, die ursprünglich vorgegeben worden sind, in der praktischen Umsetzung sehr schnell aufgeweicht werden können. Die hohen Datenschutzstandards müssen auch weiterhin
gewährleistet werden. Große Mengen sensibelster Daten quasi in einer Hand zu bündeln, birgt ohne Zweifel Gefahren. Deswegen meinen wir: Nach dem gläsernen Bankkunden und dem gläsernen Internet-User darf jetzt nicht auch noch der gläserne Patient drohen. (Beifall bei der FDP) Es wurde angesprochen, dass das Vorhaben nicht zu zusätzlicher Bürokratie führen soll. Das Ausstellen eines Rezepts dauert nach Aussage
eines am Test teilnehmenden Internisten nun dreimal und das Einlesen der Karte viermal so lange wie bisher.
Was wir derzeit als Umsetzung erleben, betrifft bei weitem noch nicht die elektronische Gesundheitskarte, auch wenn das wahrscheinlich gleich wieder so verkauft wird, sondern es ist, wenn überhaupt, nur eine Vorstufe dessen, was noch alles kommen soll. Schon hierbei werden Probleme deutlich. Die AOK Rheinland will, wie sie jetzt in der Öffentlichkeit kundgegeben hat, die Karten erst dann ausgeben, wenn sichergestellt ist,
dass die Ärzte zur Teilnahme am Onlinebetrieb verpflichtet sind. Die privaten Krankenversicherungen - das war vorgestern zu lesen - steigen mittlerweile aus dem Projekt aus. Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen lassen sich in Zeitungen ohne Namen mit der Feststellung zitieren, die elektronische Gesundheitskarte sei politisch tot. Für uns ist deshalb eines ganz wichtig: Wir wollen das Prinzip der
Freiwilligkeit für Versicherte, Ärzte und Krankenhäuser bei der Nutzung der Gesundheitskarte gewährleistet haben. Wir wollen nicht, dass ein Druck zur
schnellen Umsetzung dieses umfassenden Konzepts der elektronischen Gesundheitskarte entsteht, das immer noch viele Fragen und Sorgen aufwirft. Deswegen haben wir von der FDP einen Antrag eingebracht, der ein
Moratorium für die elektronische Gesundheitskarte vorsieht. Die Einführung muss so lange zurückgestellt werden, bis wirklich sichergestellt ist, dass die
Voraussetzungen der Datensicherheit erfüllt sind. Das ist aus unserer Sicht noch nicht gegeben. Deswegen darf hier nicht mit Druck an der Umsetzung gearbeitet werden. Wir sollten uns vielmehr so viel Zeit für die Umsetzung
lassen, bis alle offenen Fragen geklärt sind. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP)
SPÄTERER EINWURF AUF DIE REDE DER STAATSSEKRETÄRIN, FRAU MARION CASPERS-MERK:
Frau Staatssekretärin, Sie erwecken den Eindruck, als ob alles fantastisch läuft. Ich möchte nur einmal an die Nachrichten der letzten Tage erinnern. Der Verband der privaten Krankenversicherung hat öffentlich gesagt, dass er aussteigt. Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen lassen sich mit der Aussage in den Zeitungen zitieren, das Projekt der elektronischen Gesundheitskarte sei politisch tot. Die AOK Rheinland weigert sich, in
Nordrhein, wo die erste Umsetzung dieses Projektes stattfinden soll, die Karten weiter auszugeben, weil wesentliche Fragen aus Sicht der AOK Rheinland noch nicht geklärt sind. Sie tun so, als ob alles funktioniert
und die FDP nur einen Schauantrag stellt. Das entspricht doch überhaupt nicht der Nachrichtenlage der letzten Tage.


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