Daniel Bahr MdB - Bundesminister für Gesundheit


18.06.2009

Plenardebatte zur 15. AMG-Novelle, 2. und 3. Lesung

zum Herunterladen: Plenum__18._Juni_2009_Zur_zweiten_und_dritten_Beratung_des_von_der_Bundesregierung_eingebrachten_Entwurfs_eines_Gesetzes_zur_Aenderung_arzneimittelrechtlicher_und_anderer_Vorschriften_.pdf (59,65 KB)

Sehr geehrte Damen und Herren!
Die 15. AMG-Novelle hat nur noch in einem kleinen Kernbereich etwas mit Arzneimitteln zu tun. Auf viele Dinge, die die Koalition unbedingt noch regeln wollte, konnte man sich nicht einigen. Die Diskussionen innerhalb der Koalition zeigen aber auch jedem, dass sie ihr Ende herbeisehnt. Die AMG-Novelle ist zu einem erneuten Reparaturgesetz für die verfehlte Gesundheitsreform der Koalition geworden. Regelungen, bei denen die FDP bereits vor Verabschiedung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes gewarnt hatte, dass sie unerwünschte Wirkungen entfalten, werden nun tatsächlich wieder geändert und bringen Unruhe mit sich. Am besten ist dieses Korrekturchaos bei der Krankengeldregelung für Selbstständige festzustellen. Jeder, der wissen wollte, konnte wissen, dass ohne Übergangsregelungen gerade Ältere ein Problem bekommen würden. Insofern gab es tatsächlich
Handlungsbedarf. Das, was die Koalition jetzt gemacht hat, ist wiederum keine vernünftige Lösung. Entweder hätte man es dabei belassen sollen, dass Selbstständige
das Recht haben, das Krankengeld in ihrer Krankenkasse – und nicht in Wahltarifen - oder in einer Privaten Krankenversicherung abzusichern oder man hätte das
Krankengeld konsequent ausgliedern und in die private Absicherung geben müssen, dann aber für alle und dann mit einer praktikablen Übergangsregelung für ältere Versicherte und für bereits Erkrankte. Ein anderes Beispiel für die schlecht gemachte Gesundheitsreform war der Wegfall der Kinderfreibeträge bei der Berechnung der beitragspflichtigen Einkommen von freiwillig Versicherten. Dass dies jetzt korrigiert wird, ist zu begrüßen, wäre bei sorgfältiger Arbeit jedoch gar nicht erst notwendig gewesen. Bei anderen Problemen, die mit der letzten Gesundheitsreform zum Teil bewusst
geschaffen worden sind, hat die Koalition nicht die Kraft gehabt, sie überhaupt zu lösen, mit fatalen Folgen für die betroffenen Bürger. Das gilt z. B. für die Situation von PKVversicherten ALG-II-Empfängern, bei denen der Sozialhilfeträger nur den Betrag übernimmt, den er für einen gesetzlich Versicherten aufwendet. Dieser Betrag ist übrigens bei weitem nicht kostendeckend. Die Bundesgesundheitsministerin und andere Politiker von Union und SPD haben das bereits häufiger kritisiert. Der privat versicherte ALG-II-Empfänger muss zwar nur die halbe Prämie des Basistarifes bezahlen. Dennoch
reicht der Zuschuss nicht aus. Er bleibt auf einem erheblichen Betrag sitzen. Hierfür gibt es nur eine vernünftige Lösung: Diese soziale Unterstützung ist eine Aufgabe des Steuer-/Transfersystems, sie muss aus Steuermitteln geleistet werden. Das gilt im Übrigen grundsätzlich für die notwendige Umverteilung, die sinnvollerweise über das Steuer- und Transfersystem und nicht innerhalb der Versicherungen zu organisieren ist. Das ist transparenter und gerechter. Genau das ist im FDP-Modell für eine nachhaltige Krankenversicherung enthalten. Sehr viel großzügiger hat sich die Koalition bei denjenigen gezeigt, die ihre Beiträge zur Krankenversicherung nicht bezahlen. Ihre mitversicherten Familienangehörigen erhalten dennoch zukünftig die komplette Versorgung. Sie selbst erhalten nicht nur Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind, sondern nun auch noch
Früherkennungsuntersuchungen. Dass bei fehlender Beitragszahlung keine gravierenden Konsequenzen drohen, hat eine fatale Folge: Der Zusammenhang zwischen Beitrag und Leistung geht verloren. Ich hoffe nur, dass sich das Motto „Wer zahlt ist selber schuld“
nicht verbreitet. Das hat nichts mit Solidarität zu tun. Mit solchen gesetzten Fehlanreizen funktioniert keine Solidargemeinschaft in einer Versicherung. Nicht angegangen wird auch das Problem der Ost-West-Anpassung der zahnärztlichen Vergütung, obwohl insbesondere Ost-Abgeordnete der Koalition in ihren
Antwortschreiben immer wieder die dringende Notwendigkeit einer solchen Maßnahme betonen. Die Koalition geht auch nicht gegen die Pick-Up-Stellen vor, die mittlerweile durch den bekundeten Einstiegswillen von Tankstellenketten noch einmal eine ganz andere Dimension erhalten. Vollmundig wurde von CDU und CSU und SPD eine Lösung versprochen. Einigen konnten sich die Parteien aber nicht mehr. Der Vorrat an
Gemeinsamkeiten ist in dieser Koalition auf Centimetermaß geschrumpft. Das Problem ist nur: Die Zeit läuft uns bei diesen Entwicklungen davon. Lippenbekenntnisse zum Fremd- und Mehrbesitzverbot sind schön, reichen aber nicht aus. Gut ins Bild passen auch die Regelungen, die den Bewertungsausschuss verpflichten, die Auswirkungen seiner Beschlüsse zu analysieren. Wir teilen das Grundanliegen, eine bessere Datenbasis für die Beurteilung zu erhalten wie sich eine Honorarreform im Einzelnen auswirkt. Aber: Ein Großteil der Probleme ist hausgemacht. Hätte die Koalition
für ein einfaches und transparentes Vergütungssystem gesorgt, müsste man jetzt nicht mit großem Aufwand versuchen, im Nachhinein zu verstehen, was man getan hat. Erlaubt sein muss auch die Frage, ob es Sinn macht, dass – auch wenn sich das Ganze irgendwann eingespielt hat – tatsächlich jedes Vierteljahr vorläufige und endgültige Daten und Berichte zur aktuellen Entwicklung der Vergütungs- und Leistungsstruktur
vorzulegen sind. Das Bundesgesundheitsministerium wird zum wesentlichen Entscheider. Es nimmt nicht nur an allen Sitzungen teil. Es hat auch die Möglichkeit,
zusätzliche Informationen und Stellungnahmen zu verlangen, Auflagen zu erteilen, Fristen zu setzen und das Ganze zu beanstanden. Das ist „gesteuerte Selbstverwaltung“. Eine vergleichbare Entwicklung gibt es bei den Geschehnissen rund um den
morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich. Die FDP hat frühzeitig und mehrfach darauf hingewiesen, dass die Konstruktion manipulationsanfällig ist. Unsere
Befürchtungen haben sich voll bestätigt – es ist manipuliert worden. Das stellt nun auch die Koalition fest. Statt aber den Finanzausgleich zu reformieren, werden die Kontrollund Sanktionsbefugnisse des Bundesversicherungsamtes ausgeweitet. Bei dem Kapitel „Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten“ befürchte ich sehr, dass das Kind mit dem Bade ausgeschüttet worden
ist. Es wäre sinnvoll gewesen, dieses Thema in Ruhe anzugehen und nicht über einen in letzter Minute nachgeschobenen Änderungsantrag, der so auch nicht Gegenstand der Anhörung im Gesundheitsausschuss war, Fakten zu schaffen, die zu Schwierigkeiten
gerade in den Bereichen führen können, die uns allen am Herzen liegen, nämlich einer optimierten Anschlussversorgung nach Krankenhausaufenthalten und einer funktionierenden integrierten Versorgung. Klar ist, dass wir ein gemeinsames Ziel verfolgen: zu verhindern, dass Entscheidungen nicht mehr davon abhängen, was für den Patienten gut und sinnvoll ist, sondern vom Geldbeutel des Veranlassers. Das allerdings, was jetzt vorgelegt worden ist, geht darüber deutlich hinaus. Nun aber zu dem eigentlichen Anlass für dieses Gesetzgebungsverfahren, zum Arzneimittelbereich. Ich begrüße es sehr, dass die Koalition einige Anregungen des Bundesrates und aus der Anhörung heraus aufgegriffen hat. Dadurch sind einige Regelungen zum Teil deutlich verbessert worden. Positiv ist, dass es nun auch eine Ausnahme von der Zulassungspflicht für Apotheken gibt, die in medizinisch begründeten besonderen Bedarfsfällen Arzneimittel herstellen und nicht nur für ZytostatikaZubereitungen
oder die parenterale Ernähung. Das ist eine gute Nachricht für Schwerstkranke. Positiv zu bewerten ist auch, dass es im Hinblick auf homöopathische
Arzneimittel im Verfahren Verbesserungen z. B. bei den Änderungsanzeigen und im Hinblick auf die Übergangsfrist bei Erlöschen der Zulassung gegeben hat. Gut ist ebenfalls die Gleichstellung von öffentlichen und Krankenhausapotheken im Hinblick auf
Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln sowie die Klarstellung, dass sich die Arbeit der Apotheker auch dann in den Preisen widerspiegelt, wenn Apotheke und Krankenkassen sich nicht auf Preise hierüber verständigt haben. Was aber nicht gelungen ist, ist die Lösung für den pharmazeutischen Großhandel, der im Rahmen der Arzneimittelversorgung eine ganz wichtige Rolle spielt. Die
Großhandelsspanne hätte im Rahmen der Arzneimittelpreisverordnung entsprechend geregelt werden müssen, sodass der Großhandel seine Aufgabe erfüllen kann. Die Einbeziehung in den Sicherstellungsauftrag ist aber keine wirkliche Lösung und bleibt ordnungspolitisch bedenklich.


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