Daniel Bahr MdB - Bundesminister für Gesundheit


10.05.2007

Plenum, medizinproduktrechtliche und andere Vorschriften, zum Entwurf eines Gesetzes

zum Herunterladen: 070510_Plenum_medizinproduktrechtliche_u_andere_Vorschriften_zum_Entwurf_eines_Gesetzes.pdf (13,50 KB)

Sehr geehrte Damen und Herren,
heute beraten wir hier im Deutschen Bundestag nicht nur über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung medizinproduktrechtlicher und anderer Vorschriften, sondern auch noch einmal über das GKV-WSG und hier im Speziellen über die Arbeitsweise bzw. die „handwerklichen Fähigkeiten“ der Bundesregierung. Im so genannten Omnibusverfahren haben sie eine große Anzahl von Änderungen im GKV-WSG dem vorliegenden Gesetzentwurf angehängt, um „formale“ Fehler zu beheben. Nach ihrer Darstellung
beheben die Änderungen lediglich technische und redaktionelle Fehler. Sie sind aber vor allem ein Beleg für eine schlecht gemachte Gesundheitsreform! So muss die Finanzierungsregelung für die Selbsthilfe zum 1. Januar
2008 und nicht - wie bislang in der Gesundheitsreform geregelt - zum 1. April 2007 außer Kraft treten, da es ansonsten zu einer Finanzierungslücke kommt. Peinlich genug! Was haben sie nicht im Herbst des letzten Jahres alles versprochen, als sie den Start der Gesundheitsreform um drei Monate verschoben
haben: „Qualität geht vor Schnelligkeit“ konnte man Land auf, Land ab lesen. An dieser Stelle möchte ich nicht über inhaltliche Fehler des GKV-WSG sprechen, sondern darauf hinweisen, obwohl sie sich mehr Zeit nahmen, eine so große Fülle von Fehlern fabrizierten . Es ist ein Armutszeugnis, wenn sie so eine Leistung abliefern.
Mehrfach wurde diese Reform als „Meisterstück“ der schwarz-roten Koalition angekündigt – mit dieser Leistung wären sie krachend durch jede Gesellenprüfung gefallen. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte seinerzeit in ihrem Entschließungsantrag zum GKV-WSG ausführlich dargelegt, warum sie dieses Gesetz ablehnt. Nun stellt sich hier und heute die Frage, wie wollen wir uns hinsichtlich des Gesetzes zur Änderung medizinproduktrechtlicher und anderer Vorschriften verhalten. Wir haben immer unsere Unterstützung zugesagt, wenn von der Bundesregierung sachgerechte Gesetze vorgelegt werden. Immer dort, wo es dem Wohle des Patienten, der Erleichterung der Arbeit
der Ärzteschaft und es der Unterstützung der
Medizintechnologieunternehmen und damit der Sicherung von über 150. 000 Arbeitsplätzen dient, wird die FDP sich nicht verweigern. Solchen Gesetzen werden wir zustimmen. An dieser Stelle lohnt ein Blick in die Branche um die es hier geht. Wir sprechen von hochinnovativen Unternehmen, die in über 11.000 Unternehmen insgesamt über 150.000 Menschen einen Arbeitsplatz bieten. Der Medizintechnologiemarkt in Deutschland ist nach den
USA und Japan der dritt-wichtigste Markt weltweit. Ca. 20 Milliarden Euro werden jährlich in Deutschland umgesetzt. Übrigens führt die Branche der Medizintechnik die Liste der angemeldeten Patente in Deutschland an, weit vor anderen Branchen. Die Unternehmen der
Medizintechnik investieren 7% ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung und tragen so zur Arbeitsplatzsicherheit und innovativen Produkten in Deutschland bei. Das ist vorbildlich. Vor allem zum
Wohle der Patienten, denen innovative und gute Produkte zur Verfügung stehen. Es ist gut und richtig, dass dieses Gesetz heute auf den Weg kommt. Es baut Bürokratie ab, trägt zur Kostenersparnis der öffentlichen Hand bei
und stärkt die Innovationskraft der Unternehmen. Ziel des Gesetzentwurfs zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften ist es unter anderem, dass Medizinprodukte zum Zivil- und Katastrophenschutz auch nach Ablauf des Verfalldatums eingesetzt werden können. Hervorzuheben ist das Beispiel der vom Bund zum Zwecke einer möglichen Pockenimpfung beschafften Impfnadeln. Da diese Nadeln
nach Einschätzung von Experten gefahrlos auch über das Verfalldatum hinaus eingesetzt werden können, soll dies künftig auch rechtlich zulässig sein, um eine unnötige und kostenintensive Neuanschaffung zu
vermeiden. Voraussetzung ist, dass Qualität, Leistung und Sicherheit der Produkte weiterhin gewährleistet sind. Schon bisher hat die Möglichkeit bestanden, Medizinprodukte ohne Verfalldatum an die Bundeswehr
abzugeben. Dies sollte nun auch für die Abgabe an die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder zum Zweck des Zivil- undKatastrophenschutzes gelten. Befürchtungen über Qualitätsverluste haben sich in den Beratungen nicht bestätigt. Eine weitere Änderung des Medizinproduktegesetzes betrifft die Eigenherstellung ("In-Haus-Herstellung") speziell von In-Vitro- Diagnostika. Zudem will die Bundesregierung mit einem Verzicht auf bestimmte Anzeigepflichten in Bezug auf klinische Prüfungen, Aufbereitung und Sonderanfertigungen einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten. Die Regelung der Aufnahme von Produkten in das Medizinproduktegesetz, die nicht originär als Medizinprodukte hergestellt
wurden, wurde verändert. Damit wurde die Kritik der Fachverbände und der FDP aufgenommen und eingearbeitet. Der ursprünglich geplanten Regelung hätten wir nicht zustimmen können. Die Ausweitung wäre zu weit gegangen und hätte viel Aufwand in den Praxen bedeutet. Es wäre zu befürchten gewesen, dass selbst ein Teelöffel, den ein Arzt bei Untersuchungen nutzt als Medizinprodukt gegolten hätte. Unsere
Bedenken haben sich in der Anhörung bestätigt. Erfreulicherweise hat die Koalition aber die Kritik aufgegriffen und mit einem Änderungsantrag eine
praktikable und sachgerechte Lösung gefunden. Somit besteht nunmehr Klarheit welche Produkte unter den Anwendungsbereich des Medizinproduktegesetzes fallen. Die Grenzen zwischen normalen Produkten und Medizinprodukten droht nun nicht mehr zu verwischen.
Deswegen wird die FDP heute dem Gesetz zum Wohle der Patienten, der Arbeitsfähigkeit der Ärzteschaft und zur Unterstützung der Medizintechnologiebranche zustimmen. Ich betone aber ausdrücklich, dass die Zustimmung zum Gesetz keine Zustimmung zur verkorksten Gesundheitsreform ist.


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