Daniel Bahr MdB, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit -


14.03.2008

Plenum, zur abschließenden Beratung der Pflegereform

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Pflegereform ist erneut ein Beispiel dafür, dass eine Große Koalition eben nicht die großen Probleme
anpackt. Wie schon bei der Gesundheitsreform ist es Ihnen auch mit dieser Pflegereform nicht gelungen, die Probleme, die es vor dem Hintergrund einer
alternden Bevölkerung bei der Finanzierung unserer sozialen Sicherungssysteme gibt, wirklich anzupacken. Im Gegenteil: Wie bei der Gesundheitsreform schieben Sie bei der Pflegereform erneut die Lasten auf
kommende Generationen. (Beifall bei der FDP sowie der Abg. Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Der beste Beleg dafür, dass Sie schlechte Gesetze machen, ist die Pflegereform; denn in dieser Pflegereform müssen Sie die Dinge, die Sie in der
Gesundheitsreform vereinbart haben, schon wieder korrigieren. Ich möchte etwas ansprechen, was bisher noch keine Rolle spielte, was aber in diesem
Gesetzentwurf enthalten ist. Sie haben in der Gesundheitsreform vorgesehen, dass Ärzte bei selbstverschuldeten Krankheiten Behandlungen den
Krankenkassen melden sollen; das ist der sogenannte Petzparagraf. Dieser Petzparagraf muss nun noch einmal in der Pflegereform geregelt werden. Er erschüttert das so schützenswerte Arzt-Patienten-Verhältnis.
Wir von der FDP-Fraktion, wir Liberalen im Deutschen Bundestag, lehnen diesen Petzparagrafen ab, weil wir glauben, dass er sich gegen die Grundrechte von Patienten und Ärzten richtet. Dies ist ein Angriff auf die
ärztliche Schweigepflicht und das verfassungsrechtlich geschützte Patientengeheimnis. (Beifall bei der FDP)
Das so wichtige Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten wird durch einen solchen Petzparagrafen untergraben, wenn die Ärzte quasi zu Meldern für die Krankenkassen werden. Ich glaube auch nicht, dass dies wirklich denen dient, die sich als Jugendliche vielleicht durch ein Piercing eine Infektion zugezogen haben und die dann Angst haben, zum Arzt zu gehen und sich
behandeln zu lassen, weil sie die Konsequenzen befürchten, wenn der Arzt dies an die Krankenkasse meldet. Wir haben daher einen praktikablen Vorschlag
vorgelegt, wie der Arzt etwas melden soll, wenn der Patient eingewilligt hat. Die entscheidende Voraussetzung muss sein, dass der Patient der Meldung an die Krankenkasse zustimmt. Wenn der Patient nicht einwilligt, kann der Arzt die Auskunft gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung verweigern. Dann
müsste das privat behandelt, das heißt, privat bezahlt werden. Das ist ein praktikabler Weg. Damit schützen wir das Arzt-Patienten-Verhältnis. (Beifall bei der FDP)
Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Bahr, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Spahn?
Daniel Bahr (Münster) (FDP): Ja, die gestatte ich.
Präsident Dr. Norbert Lammert: Bitte. Jens Spahn (CDU/CSU): Herr Kollege Bahr, können Sie mir erklären, warum die FDP an dieser Stelle die Meldepflicht für Ärzte ablehnt, während sie in einem Antrag zur
Genitalverstümmelung, den wir in dieser Woche ebenfalls beraten haben, die Bundesregierung bittet, zu prüfen, ob eine Meldepflicht für Ärztinnen und Ärzte eingeführt werden kann? Wie kommt diese unterschiedliche Bewertung hinsichtlich der Abwägung von Schweige- und Meldepflicht zustande? (Beifall bei der CDU/CSU – Heinz Lanfermann (FDP): Das hat er im Ausschuss schon nicht verstanden!) Daniel Bahr (Münster) (FDP):
Lieber Herr Kollege Spahn, wir haben schon im Ausschuss ausführlich darüber diskutiert. Ich habe Ihnen den Unterschied schon erklärt. Wenn Sie den Antrag
richtig lesen, sehen Sie, dass wir lediglich eine Prüfung beantragt haben und außerdem selbst erhebliche Bedenken hinsichtlich einer Meldepflicht haben.
(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU - Elke Ferner
(SPD): Weil eine Straftat gemeldet werden muss!))
Zwischen diesen beiden Sachverhalten besteht ein erheblicher Unterschied: Bei der Genitalverstümmelung geht es möglicherweise um ein Verbrechen an einer Person. Es geht darum, die Person davor zu schützen. Bei
Ihrem Vorschlag geht es dagegen um den Schutz der Solidargemeinschaft - das ist ein berechtigtes Anliegen - vor Kosten, die sie nicht zu verantworten hat.
Eine Meldepflicht würde hier das wichtige Arzt-Patienten-Verhältnis erschüttern. Deshalb kann man diese beiden Sachverhalte überhaupt nicht miteinander
vergleichen. (Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will noch etwas zur Pflegereform sagen. Die Kollegin Widmann-Mauz hat gesagt, dass die Einführung der Pflegeversicherung 1994 ein Meilenstein
war. (Willi Zylajew (CDU/CSU): Ja, klar!) Die Pflegeversicherung, deren Einführung von Schwarz-Gelb und der SPD getragen wurde, hat Strukturen geschaffen, die den Pflegebedürftigen zugutekommen. Wir wollen gar nicht in Abrede stellen, dass damals etwas auf den Weg gebracht worden ist. Wir müssen heute aber erkennen - das wussten wir übrigens schon 1994 -, dass die Finanzierung der Pflegeversicherung über eine Umlage - über die laufenden Einnahmen werden die laufenden Ausgaben gedeckt - ein Riesenfehler war. (Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU): Ihr habt doch mitregiert!)
Das höre ich sonst auch von Unionskollegen. Wir hätten jetzt die Zeit gehabt, diesen Fehler von 1994 zu korrigieren, anstatt ihn fortbestehen zu lassen, was
Sie jetzt tun. Die Einführung der Pflegeversicherung war, was die Finanzierung betrifft, kein Meilenstein; im Gegenteil. (Heinz Lanfermann (FDP): Ein Mühlstein ist das!) Diesen Fehler setzen Sie fort: Sie weiten die Leistungen aus, zum Beispiel auf den Bereich der Demenzerkrankungen. Sie machen eine
Leistungsdynamisierung. All das ist nötig; ich will das gar nicht in Abrede stellen. (Beifall des Abg. Willi Zylajew (CDU/CSU)) Da Sie die Finanzierungsfrage nicht gelöst haben, vergrößern Sie das Problem. Die Erhöhung der Beiträge um 0,25 Prozentpunkte wird allenfalls bis 2012
ausreichen. Das hat Ihr Kollege, Herr Zöller, selbst kritisiert. Die Finanzierungsprobleme werden durch Ihre Reform nicht gelöst, sondern der kommenden Generation aufgelastet und damit weiter verschärft. In Richtung SPD möchte ich sagen: Man muss den Hut davor ziehen,
dass Sie in der rot-grünen Koalition im Bereich der Altersversorgung einen historischen Schritt vollzogen haben. Der damalige Sozialminister, Walter
Riester, hat den Bürgerinnen und Bürgern signalisiert, dass sie sich auf das umlagefinanzierte Rentensystem nicht verlassen können, weil wir eine alternde
Bevölkerung haben, weil wir immer mehr Ältere und immer weniger Jüngere haben. Das Gleiche gilt doch aber auch für die Pflege: Wir wissen, dass sich die
Zahl der Pflegebedürftigen verdreifachen wird und die Zahl der jungen Beitragszahler auf zwei Drittel sinken wird. Das heißt, dass wir in dem Umlagesystem „Pflege“ die gleichen Probleme wie in dem Umlagesystem
„Rente“ haben werden. Wenn Sie das, was Sie mit der Riester-Rente gemacht haben, konsequenterweise auch bei der Pflege gemacht hätten, hätten wir den
Hut davor gezogen; denn die Riester-Rente war eine historische Leistung. Damit haben Sie eine Botschaft an die Bevölkerung gesendet. Jetzt hingegen täuschen Sie die Bevölkerung, weil Sie ihr suggerieren, die Pflege sei in Zukunft sicher. In Wahrheit kommen gewaltige Probleme auf uns zu. (Beifall bei der FDP) Frau Ministerin Schmidt, deswegen werden Sie in den Geschichtsbüchern gemeinsam mit Herrn Blüm stehen. (Willi Zylajew (CDU/CSU): Das ist eine Beleidigung für den Blüm!) Sie und Ihr Ministerium haben zwar genauso wie Herr Blüm die Probleme, die sich aus einer alternden Bevölkerung, erkannt, aber trotzdem die Augen davor verschlossen. Dieses Problem wird uns in einigen Jahren einholen, (Beifall bei Abgeordneten der FDP) und deswegen werden Sie, anstatt mit Herrn Riester in einem Kapitel zu stehen, in einem Kapitel mit Herrn Blüm stehen. Frau Ferner und Frau Scharfenberg, Sie haben so viel dazu gesagt. Ich frage mich: Was haben Sie eigentlich in den sieben Jahren rot-grüner Regierung gemacht? Frau Ministerin Schmidt ist seit 2001 Gesundheitsministerin. Auch sie hatte sieben Jahre Zeit, um etwas auf den Weg zu bringen, legt aber erst jetzt einen schwachen Vorschlag zur Reform der Pflegeversicherung vor. Durch die Bürgerversicherung, wie Sie sie nennen, letztlich also durch die „Einheitskasse Pflege“, können die Probleme der alternden Bevölkerung nicht gelöst werden. (Frank Spieth (DIE LINKE): Oh doch! Das ist nämlich der notwendige soziale Ausgleich! So ist das!) Im Gegenteil, dadurch werden die bestehenden Probleme noch verschärft. Als ob durch 10 Prozent mehr in einem System, das bereits heute Defizite produziert, in ein paar Jahren die Probleme von 100 Prozent der Bevölkerung gelöst werden könnten! Das kann doch wirklich niemand glauben. (Ulla Lötzer (DIE LINKE): Ein bisschen Zeit haben wir ja noch! Sie müssen unsere Konzepte auch einmal lesen!) Wir haben erlebt, dass in der privaten Pflegeversicherung als Vorsorgemaßnahme im Hinblick auf die Probleme der alternden Bevölkerung mittlerweile Altersrückstellungen in Höhe von 16 Milliarden Euro aufgebaut wurden. Gleichzeitig wurde der Beitragssatz zur umlagefinanzierten Pflegeversicherung erhöht. Dieser Beitragssatz wird übrigens noch weiter steigen. Ein Defizit jagt das andere. (Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Haben Sie schon mal etwas von unterschiedlicher Risikostruktur gehört?) Die Probleme der alternden Bevölkerung können durch Einführung einer „Einheitskasse Pflege“, die die Linke hier im Parlament vorschlägt, nicht gelöst werden. Diese Probleme können nur durch einen Systemwechsel zur Kapitaldeckung, den die FDP vorschlägt, gelöst werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP - Dr. Carola Reimann (SPD): Das ist immer die gleiche Leier! - Abg. Frank Spieth (DIE LINKE) meldet sich zu einer Zwischenfrage)


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