Daniel Bahr MdB - Bundesminister für Gesundheit


20.05.2006

Lohnzusatzkosten müssen durch Gesundheitsreform gesenkt werden

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BERLIN. Zu den Vorabmeldungen von „Spiegel“ und „Focus“, das Gesundheitsministerium plane eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze,
erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Daniel BAHR: Eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze zur
Krankenversicherung bedeutet eine massive Erhöhung der Lohnzusatzkosten. Das wäre ein verheerendes Signal für den Arbeitsmarkt. Es ist keine Entlastung sondern eine Belastung des Arbeitsmarktes. Arbeitsplätze würden weiter abgebaut, die Arbeitslosigkeit steigen. An das ursprüngliche Ziel einer Gesundheitsreform, die Lohnzusatzkosten zu senken, will sich das Gesundheitsministerium nicht erinnern. Offensichtlich geht die Suche nach weiteren Geldquellen für Zusatzbelastungen im Gesundheitsministerium munter weiter. Eine Aufhebung der Bemessungsgrenze ist nicht verfassungsfest. Das Verfassungsgericht hat in etlichen Urteilen die Notwendigkeit einer solchen Grenze betont. Die FDP fordert hingegen, den Arbeitgeberbeitrag festzuschreiben und dann als Lohnbestandteil an den Versicherten auszuzahlen. Die Gesundheitsreform muss zur Entlastung des Arbeitsmarktes beitragen. Die Lohnzusatzkosten müssen dafür begrenzt werden.


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