Daniel Bahr MdB - Bundesminister für Gesundheit und Landesvorsitzender der FDP-NRW


24.03.2010

Abendliches Jubeln während der Fußball-WM erlaubt

zum Herunterladen: PM_100324_public_viewing_Fussball-WM.pdf (28,29 KB)

Münster. Fußballfans dürfen sich freuen: Die christlich-liberale Bundesregierung hat eine Ausnahmeregelung der Lärmschutzverordnung beschlossen, die öffentliche Fußballübertragungen während der Fußball-Welt¬meisterschaft nach 22.00 Uhr erlaubt. Dem „public viewing“ im Sommer steht somit nichts mehr im Wege.

„Ich freue mich auch ganz persönlich darauf, gemeinsam mit vielen Fußball-Fans in einer lauen Sommernacht die deutsche Fußballnationalmannschaft anzufeuern“, sagt der FDP-Bundestagsabgeordnete, Daniel Bahr.

Schon bei der WM 2006 in Deutschland und der EM 2008 waren die Erfahrungen mit dem sogenannten „public viewing“ sehr gut. Die Fußballfans waren vorwiegend friedlich und auch viele Familien haben an den Großveranstaltungen teilgenommen. „Solche Veranstaltungen tragen zum Zusammenhalt in der Gesellschaft bei. Die Festschreibung der Ausnahmereglung trägt diesen positiven Erfahrungen Rechnung,“ sagt der FDP-Politiker.

Nach geltendem Recht müsste die Lautstärke bei Live-Übertragungen ab 22.00 Uhr herunter geregelt werden. Mit dem heutigen Beschluss können öffentliche Fernsehdarbietungen auch bei der diesjährigen Fußball-WM bis in die späten Abendstunden der Stimmung entsprechend übertragen und bejubelt werden. Die getroffene Regelung gilt allerdings nur an Tagen, an denen auch wirklich Fußballspiel stattfindet.

„Damit ist Deutschland von politischer Seite aus gut auf die WM in Südafrika vorbereitet und einem neuen "Sommermärchen" steht nichts mehr im Wege. Jetzt muss unsere Nationalmannschaft nur noch gute Spiele liefern. Dabei kann die Politik leider nicht helfen,“ sagt Bahr abschließend.


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