Daniel Bahr MdB - Bundesminister für Gesundheit

Warum ist das Plenum oft so leer?

Politiker sind viel gefragte Leute. Um alle Termine unter einen Hut zu bringen, müssen sie meist zehn Stunden und mehr arbeiten – oft auch am Wochenende. Die Teilnahme an Plenarsitzungen ist nur eine neben vielen anderen Terminverpflichtungen.

Konferenzen, Sitzungen, Vorträge, Wahlkreisbesuche, Fototermine und Gespräche mit Journalisten finden parallel zu den Plenarsitzungen statt.

Außerdem kommen oft Besucher- oder Schülergruppen aus dem Wahlkreis, die selbstverständlich auch ihre jeweiligen Abgeordneten treffen möchten.

Ein weiterer Grund für die Leere im Plenum ist die Aufgabenteilung im Parlament. Am Anfang der Legislaturperiode bekommt jeder Abgeordnete einen speziellen Aufgabenbereich zugeordnet. Insgesamt gibt es ungefähr 15 solcher Themenbereiche, von wirtschaftlichen, militärischen bis zu umwelttechnischen Belangen.

Wenn im Plenum zum Beispiel über umweltpolitische Belange beraten wird, sind Abgeordnete aus anderen Arbeitsreichen hier schlicht überfordert. Die meisten Gesetze sind umfangreich und äußerst komplex. Letztendlich kann also nur mitreden wer sich tagtäglich mit bestimmten Gesetzen beschäftigt.

Ganz selten kommt es zu Generalaussprachen. Wenn zum Beispiel der Haushaltsplan verabschiedet wird oder außenpolitische Fragen auf der Tagesordnung stehen. Diese sind zu wichtig, als dass man sie einer kleinen Gruppe an Parlamentariern überlässt. In diesen Ausnahmefällen ist meistens die Anwesenheit aller Abgeordneten gefordert.

Wozu sind Ausschüsse da?

Die Ausschussarbeit gehört zum festen Bestandteil einer jeden Sitzungswoche. Der Wochen also, in denen die Parlamentarier nicht in ihren Wahlkreisen unterwegs sind.

Die Arbeit der Parlamentarier kann mit der Beratung und Verabschiedung von Gesetzen beschrieben werden. Diese Gesetze bringt normalerweise die Regierung ein. Ist das geschehen, wird der Ball den Abgeordneten zugespielt, die über die Qualität und Brauchbarkeit der Gesetze beraten müssen.

Dies machen sie in den Arbeitskreissitzungen und in den Ausschusssitzungen.

An den Arbeitskreisen nehmen alle Parlamentarier einer Partei teil, um eine gemeinsame Linie zu finden, während in den darauf folgenden Ausschusssitzungen Vertreter aller Parteien über das Abstimmungsverhalten diskutieren. In der Regel wird dann einen Tag später im Plenum den Empfehlungen des Ausschusses Folge geleistet.

In den Ausschüssen können sich also die Parlamentarier über Parteigrenzen hinweg mit den jeweiligen Gesetzen auseinandersetzen. Zumeist ist die Atmosphäre eher sachlich und freundschaftlich. Kommen einen Tag später im Plenarsaal Journalisten, Fotografen und Kameraleute hinzu gewinnt die Auseinandersetzung automatisch an Farbe und Schärfe.

Was ist eine Fraktion

In Deutschland ist politische Aktivität meist mit einer bestimmten Parteimitgliedschaft verkoppelt. Kandidiert man für ein Mandat im Bundestag, ist man in der Regel Mitglied einer Partei.

Wird man gewählt, schließt man sich nach der Wahl mit seinen Partei-Kollegen zu einer Fraktion zusammen. Im Deutschen Bundestag braucht man fünf Prozent aller Mitglieder des Parlaments, um als Fraktion zugelassen zu werden. In Deutschland hat sich in den letzten Jahren eine Vier-Fraktionen Struktur heraus kristallisiert (CDU/ FDP/ SPD und Bündnis 90, die Grünen). Mittlerweile ist eine starke fünfte Fraktion hinzugekommen - Die Linke.

Die parlamentarische Arbeit, also das Verabschieden aller Gesetze, ist in Deutschland ohne eine fraktionelle Struktur nicht vorstellbar. Sinnvoll ist es deshalb, da man 614 unterschiedliche Interessen (soviele Abgeordnete sitzen im Bundestag) zumindest ein wenig bündeln kann und dadurch dem Parlament seine Handlungsfähigkeit garantiert. Schließlich brauchen Gesetze, um verkündet werden zu können, eine Mehrheit der Stimmen im Bundestag. Dies kann nur mit Hilfe der Fraktionsdisziplin ermöglicht werden.

Als Abgeordneter einer Fraktion hat man bestimmte Pflichten, jedoch kann man als einzelner innerhalb der Fraktion auch gestalterischer handeln und hat mehr Rechte als fraktionslose Abgeordnete. So kann man als Parlamentarier nur innerhalb einer Fraktion Gesetzesinitiativen einbringen. Als Opposition kann man durch mündliche und schriftliche Anfragen der Kritik an der Regierung stärkeren Ausdruck verleihen.

 Werden Gesetze also verabschiedet, stimmen Fraktionen meistens geschlossen für oder gegen das Gesetz. Parlamentarier, die sich inhaltlich weniger mit dem Gesetz beschäftigt haben, müssen bei Abstimmungen ihren jeweiligen zuständigen Kollegen vertrauen, die der Fraktion entweder Zustimmung oder Ablehnung empfehlen.

Wie viel Geld verdient man als Abgeordneter?

1. Abgeordnetenentschädigung ("Diäten")

 Mit "Diäten" bezeichnet man die ursprünglich den Abgeordneten gezahlte steuerfreie Aufwandsentschädigung. Sie wurde 1977 von einer steuerpflichtigen Abgeordnetenentschädigung abgelöst.

Grundsätzlich gilt, dass alle gewählten Abgeordneten in der Lage sein sollen, effektiv ihre vielseitigen Aufgaben zu erfüllen. Zur Entschädigung kommt deshalb eine so genannte Amtsausstattung hinzu. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial.

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Der Betrag der Entschädigung muss der Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. Außerdem muss er auch den Rang berücksichtigen, der dem Mandat im Verfassungsgefüge zuteil wird. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht seit seinem "Diäten-Urteil" vom 5. November 1975 (2 BvR 193/74) wiederholt hingewiesen. Der Bundesgesetzgeber hat diesen Vorgaben bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 Rechnung getragen, indem er als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten die Bezüge solcher Amtsinhaber wählte, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen. Als vergleichbar mit Abgeordneten, die Wahlkreise mit 160.000 bis 250.000 Wahlberechtigten vertreten, wurden (Ober-) Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50 000 bis 100 000 Einwohnern angesehen. Als vergleichbar wurden ferner die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes angesehen, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind.

Die Jahresbezüge dieser Personengruppen wurden bisher nicht erreicht. Die Abgeordnetenentschädigung beträgt ab 1. Januar 2009 monatlich 7.668 Euro. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem "Diäten-Urteil" von 1975 ferner betont, dass das Parlament selbst über die Höhe seiner finanziellen Leistungen entscheiden muss. Ihm ist es nicht gestattet, diese verbindliche Entscheidung auf eine andere Stelle außerhalb des Bundestages wie etwa eine Expertenkommission zu übertragen. Das Gericht hat außerdem geurteilt, dass die Entschädigung nicht an die Beamtenbesoldung gekoppelt werden darf. Aus diesen Gründen beschließt der Bundestag in einem transparenten, vor den Augen der Öffentlichkeit stattfindenden Verfahren im Plenum über die Höhe seiner Entschädigung. Dies ermöglicht dem Volk die wirksame Kontrolle seiner Vertreter. Grundlage für die Entscheidung ist eine Empfehlung des Bundestagspräsidenten, die sich an der Entwicklung der Bezugsgrößen orientiert.

Sofern ein Abgeordneter ein Regierungsamt oder eine Funktion in der Fraktion übernimmt, wird die Diät entsprechend angepasst.

2. Altersentschädigung

Die Altersentschädigung ("Rente") ist Bestandteil der angemessenen, die Unabhängigkeit sichernde Entschädigung der Abgeordneten.

Erst wer dem Bundestag acht Jahre (zwei Wahlperioden) angehört hat, hat Anspruch auf die Altersentschädigung. Wer früher aus dem Parlament ausscheidet, wird auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert oder kann sich das Geld - unter Verzicht auf eine Rente für diese Zeit - in einer Summe auszahlen lassen.

In dem Zusammenhang darf nicht übersehen werden, dass die Altersentschädigung - anders als die Rente - voll zu versteuern ist und andere Bezüge aus öffentlichen Kassen, wie auch die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, angerechnet werden.

3. Übergangsgeld

Das Übergangsgeld für Abgeordnete soll den beruflichen Wiedereinstieg absichern. Sein Zweck ist es, den Abgeordneten nach dem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag eine Rückkehr in den erlernten Beruf oder die Aufnahme einer neuen Berufstätigkeit zu ermöglichen. Damit trägt das Übergangsgeld dazu bei, die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu sichern.

Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, nach einer Wahlperiode also für vier Monate, insgesamt längstens für achtzehn Monate. Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Einkünfte, auch solche aus privaten Quellen, auf das Übergangsgeld angerechnet.

4. Abgeordnetenmitarbeiter

Ein Abgeordneter kann seine Mandatsaufgaben nicht allein bewältigen. Deshalb stehen ihm für Mitarbeiter monatlich 14.712 Euro (Arbeitnehmerbrutto) zur Verfügung. Diese Summe erhält der Abgeordnete nicht selbst, sondern die Bundestagsverwaltung bezahlt die von den Abgeordneten eingestellten Mitarbeitern unmittelbar. Mitarbeiter, die mit dem Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind, sind hiervon ausgenommen. Ihr Gehalt müsste der Abgeordnete selbst zahlen.

Was ist ein Hammelsprung?

Der sogenannte Hammelsprung ist eine Form der parlamentarischen Abstimmung in deutschen Parlamenten, namentlich dem Bundestag. Das Verfahren ist in § 51 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages geregelt. In der Regel wird im Deutschen Bundestag durch Handzeichen oder durch „Aufstehen oder Sitzenbleiben“ abgestimmt. Der Hammelsprung kommt zum Einsatz, wenn sich z. B. der Sitzungsvorstand über das Ergebnis einer Abstimmung auch nach der Gegenprobe nicht einig ist. Im Deutschen Bundestag sind andere Auszählarten nicht vorgesehen. Ein elektronisches Zählverfahren, wie es sie z. B. in Russland, Italien oder Frankreich gibt, ist nach einer kurzen Testphase im Deutschen Bundestag bisher in Deutschland mit der Begründung auf Manipulationsmöglichkeiten abgelehnt worden.

Für den Hammelsprung verlassen die Abgeordneten den Plenarsaal und betreten ihn nach Eröffnung des Zählvorgangs durch den Präsidenten wieder durch eine von drei Türen, die jeweils für Ja, Nein oder Enthaltung stehen. Für die Zählung stehen an jeder Tür zwei Schriftführer. Die Mitglieder des Bundestages werden bei Betreten des Sitzungssaals von den Schriftführern laut gezählt. Der Präsident gibt das Ende des Zählvorganges bekannt. Möglicherweise danach eintreffende Abgeordnete werden nicht mehr gezählt und es wird das Ergebnis bekannt gegeben.

Der Begriff Hammelsprung stammt aus dem Jahre 1874 und ist eine Wortschöpfung der parlamentarischen Alltagssprache, wie z. B. Stimmvieh, Leithammel oder Arbeitspferd. Einen Beleg dafür, dass das Zählen von Schafen so genannt wurde, gibt es nicht. Der Architekt des Reichstagsgebäudes Paul Wallot nahm in einem Intarsienbild den Begriff „Hammelsprung“ auf. Er stellte 1894 über einer der Abstimmungstüren – der Ja-Tür – im Berliner Reichstagsgebäude dar, wie der von Odysseus geblendete Zyklop Polyphem seinen Widdern über den Rücken streicht, weil er glaubt, auf ihrem Rücken sitzend würden Odysseus und seine Gefährten aus der Gefangenschaft fliehen wollen. Tatsächlich hielten sie sich unter den Bauch hängend im Fell der Widder fest. Die Nein-Tür zeigte die schlesische Märchen- und Sagengestalt Rübezahl. Im Reichstag der Kaiserzeit gab es lediglich zwei Türen, eine für die Zählung der Ja- und eine für die Zählung der Nein-Stimmen.

Das mit „Hammelsprung“ bezeichnete Abstimmungsverfahren wurde auf Antrag des Vizepräsidenten des Deutschen Reichstages, Hans Victor von Unruh, am 9. April 1874 in die Geschäftsordnung des Reichstags eingeführt und im November 1874 auch in die Geschäftsordnung des Preußischen Abgeordnetenhaus.

Hier finden Sie einen Artikel aus Blickpunkt Bundestag zu diesem Thema

Was ist der Unterschied zwischen Bundestag und Bundesregierung?

Oft werden Bundestag und Bundesregierung in der öffentlichen Wahrnehmung kaum voneinander getrennt. Dabei haben die beiden Verfassungsorgane Bundestag und Bundesregierung sehr verschiedene Aufgaben und spielen laut Grundgesetz ihre jeweils eigenen Rollen.

Ein Grund für die Verwirrung mag darin liegen, dass sich die zwar sehr unterschiedlichen Aufgaben dennoch oft überschneiden. So wird der Bundestag als Parlament zwar als Gesetzgeber bezeichnet, doch die Bundesregierung bringt die meisten der Gesetze zur parlamentarischen Beratung ein, die später vom Bundestag verabschiedet werden.

Wenn jedoch der Bundestag seiner Aufgabe nachkommt, die Regierung zu kontrollieren, werden die Unterschiede besser erkennbar:  In Sitzungswochen findet beispielsweise dazu die Befragung der Bundesregierung und die Fragestunde statt, bei denen Mitglieder der Regierung den Abgeordneten Rede und Antwort stehen.

Der Bundestag wird zudem als Parlament vom Volk gewählt. Damit hat es als einziges der Verfassungsorgane die direkte Legitimation der Bürgerinnen und Bürger. „Hier schlägt das Herz der Demokratie oder es schlägt nicht“, betonte Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert in seiner Antrittsrede.

Was ist der Unterschied zwischen Bundestag und Reichstag?

Der Reichstag ist das Gebäude, in dem die Parlamentarier ihrer Arbeit nachgehen. Der Architekt Paul Wallot hat es in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts entworfen. Es wurde von einer markanten Kuppel und vier Ecktürmen geprägt. Ein Brand zerstörte 1933 den Plenarsaal des Reichstagsgebäudes. Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges stand es im Zentrum der Kämpfe um Berlin. Nach einer kompletten Renovierung sind 1999 die Parlamentarier von Bonn nach Berlin in den Reichstag gezogen.

Der Bundestag ist hingegen die Bezeichnung für das oberste demokratische Staatsorgan in Deutschland. Er umfasst derzeit 612 gewählte Abgeordnete.

Was sind Ausschüsse im Bundestag und was machen sie?

Ein Bundestagsausschuss ist eine Arbeitsgruppe von Abgeordneten zu einem bestimmten Thema. Derzeit hat der Deutsche Bundestag 22 ständige Ausschüsse mit jeweils 15 bis 42 Mitgliedern und ebenso vielen stellvertretenden Mitgliedern. Jeder Ausschuss ist entsprechend der Größe der einzelnen Fraktionen im Bundestag zusammengesetzt. Jeder Ausschuss verfügt über einen Ausschuss-Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter bereitet die Sitzungen vor, beruft sie ein und leitet sie. Die Ausschüsse tagen normalerweise in nichtöffentlicher Sitzung und bereiten inhaltlich die Sitzungen und Beschlüsse des Bundestages vor. Hier werden die Gesetzentwürfe beraten und Experten angehört.

Das Grundgesetz schreibt einen Auswärtigen Ausschuss, einen EU-Ausschuss, einen Verteidigungs- und einen Petitionsausschuss vor. Die weiteren Ausschüsse werden am Anfang der Legislaturperiode von den Abgeordneten festgelegt.

Die Ausschüsse können Sachverständige zu Anhörungen einladen. Vorladung und Vernehmung von Zeugen sowie das Veranlassen sonstiger Ermittlungen durch Gerichte und Verwaltungsbehörden ist Privileg der Untersuchungsausschüsse.