Daniel Bahr MdB - Bundesminister für Gesundheit

Deutscher Bundestag beschließt Gesundheitsreform

..12. November 2010 Der Bundestag hat in dieser Woche auch weitere Teile der Gesundheitsreform beschlossen. Die seit Jahren unkontrolliert steigenden Kosten der Krankenkassen für Medikamente werden wir mit der Reform des Arzneimittelmarktes in den Griff bekommen, denn sie wird dazu führen, dass die Kosten für Arzneimittel für die Krankenkassen und die Patienten sinken. In Zukunft müssen die pharmazeutischen Unternehmen den Zusatznutzen eines neuen Medikaments nachweisen und dann mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen über den Erstattungsbetrag des Medikamentes verhandeln. Damit führen Union und FDP  weitere wettbewerbliche Elemente auch im Gesundheitswesen ein.
Zur Stabilisierung des Gesundheitswesens müssen alle Beteiligten - Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Steuerzahler, Ärzte, Apotheker, Pharmahersteller und andere Leistungserbringer - ihren Beitrag leisten. Dies gilt auch für die Apotheker. Die schwarz-gelbe Koalition hat vorgesehen, dass die Apotheker rund 200 Millionen Euro zur Konsolidierung der GKV-Ausgaben beitragen sollen, wobei das Arzneimittelsparpaket insgesamt 2,4 Milliarden Euro umfasst. Die Befürchtungen der Apotheker, man werde durch die Regelung mit über 500 Millionen Euro belastet, sind damit obsolet. Künftig müssen die Apotheken den Krankenkassen für rezeptpflichtige Medikamente einen erhöhten Rabatt gewähren. Dies kommt den Krankenkassen zu Gute und somit auch den Krankenversicherten. Heute hat die Koalition das Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Wir verbinden eine strukturelle Neuordnung des Gesundheitswesens mit fairen und gleichmäßig verteilten Ausgabenbegrenzungen sowie einer Rückführung des einkommensabhängigen Beitrags auf das Niveau vor der Wirtschafts- und Finanzkrise. Die künftig stärkere Finanzierung über einkommensunabhängige Zusatzbeiträge entkoppelt die Finanzierung von den Arbeitskosten und stellt das Gesundheitswesen damit auf ein stabiles Fundament. Der mit den Zusatzbeiträgen verbundene soziale Ausgleich aus Steuermitteln ist unbürokratisch und gerechter als das bisherige System. Bezieher niedriger Einkommen werden vor Überforderung geschützt. Es geht darum, das Gesundheitswesen auf eine solide Finanzierungsbasis zu stellen, dafür müssen die notwendigen Entscheidungen getroffen werden.

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